Fixkostenzuschuss Phase II
Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit zur Abfederung der Umsatzeinbußen in der Covid-19 Krise, nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Abdeckung Ihrer Fixkosten zu beantragen. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Fixkostenzuschuss bereits ab Mai 2020 als kleine Entschädigung beantragt werden. Die Förderung teilt sich in zwei Phasen, wobei ein Teil der ersten Phase ab 20.05.2020 und ein Teil der zweiten Phase ab 16.09.2020 beantragt werden kann. Bei Fragen zum Fixkostenzuschuss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier eine Zusammenfassung der Eckpunkte:
Phase I |
Phase II |
Voraussetzungen |
|
|
|
Umsatzausfall von mindestens 40 % |
Umsatzausfall von mindestens 30 % |
|
|
Das Unternehmen übt eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich aus und erwirtschaftet Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb; |
Das Unternehmen übt eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich aus und erwirtschaftet Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb; |
|
|
Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens in Österreich; |
Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens in Österreich; |
|
|
Keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße innerhalb der letzten fünf Jahre; |
Keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße innerhalb der letzten fünf Jahre; |
|
|
Das Unternehmen hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Kosten zu reduzieren; |
Das Unternehmen hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Kosten zu reduzieren; |
|
|
Es handelt sich beim Unternehmen um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (dies ist anhand vorgegebener Kriterien zu prüfen). |
Es handelt sich beim Unternehmen um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (dies ist anhand vorgegebener Kriterien zu prüfen). |
Antragstellung |
|
bis 31.08.2021 |
bis 31.08.2021 |
Auszahlung |
|
1. Tranche 50 % (Antrag ab Mai 2020 möglich) |
1. Tranche 50 % (Antrag ab Sept. 2020 möglich) |
2. Tranche 25 % |
2. Tranche 25 % |
3. Tranche 25 % |
3. Tranche 25 % |
|
|
bei Vorliegen qualifizierter Daten kann in der 2. Tranche bereits der volle Zuschuss beantragt werden |
bei Vorliegen qualifizierter Daten kann in der 2. Tranche bereits der volle Zuschuss beantragt werden |
|
|
Betrachtungszeitraum |
|
2. Quartal 2020 |
unter gewissen Voraussetzungen entweder 3. und 4. Quartal 2020 oder 4. Quartal 2020 und 1. Quartal 2021 |
|
|
oder bis zu drei zusammenhängenden Monaten aus folgenden Betrachtungszeiträumen: |
oder bis zu sechs zusammenhängenden Monaten aus folgenden Betrachtungszeiträumen: |
|
|
BZ 1: 16.03.2020 bis 15.04.2020 |
BZ 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020 |
BZ 2: 16.04.2020 bis 15.05.2020 |
BZ 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020 |
BZ 3: 16.05.2020 bis 15.06.2020 |
BZ 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020 |
BZ 4: 16.06.2020 bis 15.07.2020 |
BZ 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020 |
BZ 5: 16.07.2020 bis 15.08.2020 |
BZ 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020 |
BZ 6: 16.08.2020 bis 15.09.2020 |
BZ 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020 |
|
BZ 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021 |
|
BZ 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021 |
|
BZ 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021 |
|
|
Höhe Fixkostenzuschuss |
|
Umsatzausfall Fixkostenzuschuss |
Umsatzausfall Fixkostenzuschuss |
|
|
40 – 60 % 25 % |
30 – 50 % 40 % |
60 – 80 % 50 % |
50 – 70 % 60 % |
80 – 100 % 75 % |
70 – 90 % 80 % |
|
90 – 100 % 100 % |
|
|
Fixkosten |
|
Geschäftsraummieten und Pacht (wenn der Mietzins in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht) |
Geschäftsraummieten und Pacht (wenn der Mietzins in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht) |
|
|
betriebliche Versicherungsprämien |
betriebliche Versicherungsprämien |
|
|
Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, sofern diese nicht an verbundene Unternehmen als Kredite oder Darlehen weitergegeben wurden |
Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, sofern diese nicht an verbundene Unternehmen als Kredite oder Darlehen weitergegeben wurden |
|
|
der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten |
der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten |
|
|
betriebliche Lizenzgebühren |
betriebliche Lizenzgebühren |
|
|
Aufwendungen für Strom, Gas oder Telekommunikation |
Aufwendungen für Strom, Gas oder Telekommunikation |
|
|
Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware |
Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware |
|
|
Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen |
Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen |
|
|
ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen |
ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen |
|
|
für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter EUR 12.000 beantragen ein angemessener Lohn für Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis maximal EUR 500 |
für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter EUR 12.000 beantragen ein angemessener Lohn für Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis maximal EUR 500 |
|
|
Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen |
Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen |
|
Absetzung für Abnutzung (AfA, Abschreibungen) und frustrierte Aufwendungen (ein Zuschuss für diese kann auch rückwirkend für Phase 1 beantragt werden) |
|
|
|
fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter |
|
|
|
Leasingraten (wenn für das geleaste Wirtschaftsgut die AfA bzw. fiktive AfA geltend gemacht wird, nur der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten) |
|
|
|
Kapitalgesellschaften können auch Geschäftsführerbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (sofern nicht nach dem ASVG versichert) geltend machen. |
(Stand 10.09.2020)