Ausfallsbonus

Als weitere Liquiditätsunterstützung für Unternehmen hat die Regierung den Ausfallsbonus vorgesehen. Hier die Eckpunkte:

 

Voraussetzung: 40% Umsatzausfall

Ersatzrate: 30% vom Umsatzrückgang

Aufbau: 15% direkter Zuschuss und 15% Vorschuss auf FKZ II

Mindesthöhe: EUR 100,-

Maximalhöhe: EUR 60.000,- pro Monat davon 30.000,- Zuschuss und 30.000,- Vorschuss auf FKZ II

Geförderter Zeitraum: November 2020 bis Juni 2021

Antrag: ab 16. des Folgemonats bis 15. des drittfolgenden Monats (Anträge für November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021 sind ab 16. Februar bis 15. April 2021 möglich)

 

Der Ausfallsbonus kann auch ohne 15% Vorschuss auf den FKZ II beantragt werden. Wird der Vorschuss auf den FKZ II gewählt, ist das Unternehmen verpflichtet einen Antrag auf den FKZ II bis zum 31.12.2021 zu stellen.

Es ist auch möglich den Ausfallsbonus neben dem Verlustersatz zu beantragen. Jedoch ist eine Kombination mit dem Umsatzersatz bzw. Umsatzersatz für indirekt Betroffene für November oder Dezember 2020 nicht möglich.

Der Antrag kann durch das Unternehmen selbst gestellt werden, muss dann aber im Nachhinein von einem Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer beim FKZ II überprüft werden.

 

Nähere Informationen können Sie der Richtlinie über den Ausfallsbonus entnehmen.

 

(Stand 16.2.2021)

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