Investitionsprämie

Ab dem 01.09.2020 haben Sie die Möglichkeit für bestimmte Investitionen elektronisch eine Prämie über den AWS-Fördermanager zu beantragen (https://foerdermanager.aws.at).

 

Förderungsfähig sind alle materiellen und immateriellen Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an Standorten in Österreich. Ausgeschlossen sind daher beispielsweise Investitionen in unbebaute Grundstücke. Weiters sind PKWs und LKWs, wenn diese mit fossiler Energie betrieben werden, nicht förderungsfähig.

Hingegen sind Elektrofahrzeuge (maximaler Bruttolistenpreis EUR 60.000) und Hybridfahrzeuge (wenn zumindest 40 km elektrische Reichweite und maximaler Bruttolistenpreis EUR 70.000) förderungsfähig.

 

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 5.000 (netto) pro Antrag. Die Investitionsprämie kann grundsätzlich von allen Unternehmern beansprucht werden, die über einen Standort in Österreich verfügen. Ausschlussgrund ist ein anhängiges Insolvenzverfahren bzw. wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre im Betrieb gehalten werden. Die Investitionsprämie kürzt nicht die Basis für die Abschreibung der geförderten Investition.

 

Die Investitionsprämie beträgt 7% der Anschaffungskosten. Bei Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung sowie Gesundheit und Life-Science beträgt die Investitionsprämie 14%. Darunter fallen gemäß der Förderrichtlinie z.B. Elektrofahrräder, Elektrofahrzeuge, Verbesserung der digitalen Infrastruktur, Schaffung von Homeoffice-Möglichkeiten, etc.

 

Anträge für die Investitionsprämie können Sie im Zeitraum von 01.09.2020 bis 28.02.2021 stellen. Erste Maßnahmen müssen im Zeitraum von 01.08.2020 bis 28.02.2021 stattgefunden haben. Zu den ersten Maßnahmen zählen beispielsweise Bestellungen oder der Abschluss von Kaufverträgen. Die Investition muss bis spätestens 28.02.2022 bezahlt und in Betrieb genommen werden.

 

(Stand 10.09.2020)

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