Registrierkassa – Jahresbelegprüfung

Der Jahresbeleg (=Monatsbeleg vom Dezember 2018) muss bis spätestens 31.12.2018 und somit vor Beginn der Tätigkeit im neuen Jahr ausgedruckt werden. Spätestens bis 15. Februar 2019 muss dieser Beleg an das Finanzamt übermittelt werden. Dies kann entweder über die BMF Beleg Check App oder automatisch über die Registrierkassa erfolgen.

 

Die Übermittlung des Jahresbeleges an das BMF mittels App übernehmen wir gerne für Sie. Der Nullbeleg ist danach sieben Jahre aufzubewahren.

 

Sollte Ihre Registrierkasse den Jahresbeleg automatisch erstellen und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermitteln, so kann der Ausdruck und die Aufbewahrung entfallen. Bei Fragen zum Registrierkassen-Webservice können Sie sich auch an Ihren Kassenhersteller wenden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

BMF: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Erinnerung_Jahresbeleg.html

 

 

© 2024 Martin Zdichynec - z-steuerberatung