Familienbonus Plus

Familien sollen durch die neue Steuerreform zukünftig eine größere steuerliche Entlastung erfahren.

 

Ab dem 01.01.2019 gilt die Regelung des sogenannten ‚Familienbonus Plus‘. Es handelt sich um einen Absetzbetrag, der die Einkommensteuerlast reduziert. Er tritt anstelle des Kinderfreibetrages und die Möglichkeit zur Absetzung von Kinderbetreuungskosten fällt weg.

 

Der ‚Familienbonus Plus‘ plus beträgt pro Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) pro Jahr EUR 1.500. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben reduziert sich der ‚Familienbonus Plus‘ auf EUR 500 pro Jahr. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Bezug von Familienbeihilfe. Die tatsächliche Steuerentlastung ist von der bezahlten Lohn- bzw. Einkommensteuer abhängig.

 

Beispiel

Wird für zwei in Österreich lebende Kinder im Alter von 10 und 19 Jahren für das gesamte Jahr Familienbeihilfe bezogen, beträgt der ‚Familienbonus Plus‘ EUR 2.000 pro Jahr. Wurden bislang jährlich EUR 2.000 an Lohn- bzw. Einkommensteuer entrichtet, wirkt der ‚Familienbonus Plus‘ voll. Im genannten Fall reduziert sich die Steuerbelastung auf null. Wenn im vorliegenden Fall die Steuerlast bei EUR 1.000 liegt, kommt es ebenso zu einer kompletten Steuerentlastung. Im Gegensatz zur ersten Variante, kann jedoch nicht vom gesamten möglichen ‚Familienbonus Plus‘ profitiert werden.

Der ‚Familienbonus Plus‘ wirkt als Steuerentlastung und kann daher grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Ausnahme sind gering verdienende Alleinverdiener(Innen) bzw. Alleinerzieher(Innen), bei welchen ein Kindermehrbetrag von maximal EUR 250 jährlich rückvergütet werden kann.

Der ‚Familienbonus Plus‘ kann von einem Elternteil allein oder von beiden jeweils zur Hälfte in Anspruch genommen werden. Die Berücksichtigung erfolgt bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entweder im Rahmen der laufenden monatlichen Lohnverrechnung durch den (die) Arbeitgeber(in) oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Bei den anderen Einkunftsarten wird der ‚Familienbonus Plus‘ innerhalb der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

 

Nähere Informationen zum ‚Familienbonus plus‘ finden Sie unter:

https://bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html

https://www.wko.at/service/steuern/familienbonus-plus-ab-1.1.2019.html

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