Aktuelles

17. April 2018
Arbeitszeit: Aufzeichnungspflicht!

Gemäß § 26 AZG (Arbeitszeitruhegesetz) ist jeder (jede) Arbeitgeber(in) dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Ruhepausen für jeden (jede) seiner Arbeitnehmer(Innen) zu führen.

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