Ausfallsbonus März und April 2021

Die Höhe des Ausfallsbonus wurde für die Monate März und April 2021 angepasst. Statt bisher 30% des Umsatzausfalls werden in diesen beiden Monaten 45% des Umsatzausfalls gefördert. Davon gelten 30% als tatsächlicher „Bonus“ und die restlichen 15% weiterhin als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II.

 

Weiters wird die Obergrenze für den „Bonus“ von EUR 30.000,– auf EUR 50.000,– angehoben. Damit können bis zu EUR 80.000,– an Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zugesprochen werden.

Der Ausfallsbonus März kann ab 16.04.2021 beantragt werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Ausfallsbonus finden Sie unter www.bmf.gv.at

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